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Neufassung der EU Honigrichtlinie

 


Genaue Herkunft von Honig muss künftig auf dem Glas stehen

 

Pressemitteilung


EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich auf eine Neufassung der EU-
Honigrichtlinie geeinigt. Die bloße Angabe, ob das Produkt aus der EU stammt, reicht
nicht mehr: künftig muss die genaue Herkunft angegeben werden.


Die Neufassung der Richtlinie sieht einige Änderungen vor, unter anderem zur
Herkunftsangabe von Mischhonigen in Supermärkten. Nach einer Übergangszeit
müssen die unterschiedlichen Herkünfte samt Prozentangabe auf dem Etikett des
Honigglases stehen. Angaben wie „Mischung von Honigen aus EU- und Nicht-EU-
Ländern“ gehören damit endlich der Vergangenheit an. Allerdings können die einzelnen
Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie die Prozentangaben auf die vier größten Anteile
beschränken. Dies ist möglich, wenn die Anteile zusammen mehr als die Hälfte des
Mischhonigs ausmachen. Der Deutsche Imkerbund fordert vom Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft, diese Option nicht umzusetzen, sondern die
vollständigen Angaben vorzuschreiben, damit Verbraucherinnen und Verbraucher
detailliert nachvollziehen können, woher der Honig stammt. „Diese Einschränkung ist
für uns unverständlich, da sie wieder zu unterschiedlichen Vorgaben in den
Mitgliedstaaten führen kann“, sagt Torsten Ellmann, Präsident des Deutschen
Imkerbundes. „Dabei war ein Ziel der Neufassung der Richtlinie, EU-weit dieselben
Regelungen zu erreichen.“